Die Zinsanpassung richtet sich nach einer Veränderung des Referenzzinssatzes. Der Referenzzinssatz ist der jeweils am letzten Bankarbeitstag eines Quartals ermittelte gewichtete und auf zwei Stellen hinter dem Komma kaufmännisch gerundete Wert.
Der Referenzzinssatz wird aus den Monats-Ultimowerten folgender Zinssätze gebildet (Laufzeitenmischung gemäß Zinsanpassungsklausel):
Die Sparkasse wird die Entwicklung des Referenzzinssatzes regelmäßig jeweils für den letzten Bankarbeitstag eines Quartals überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mindestens 0,25 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert seit der letzten Zinsanpassung verändert, sinkt oder steigt der rechnerische Produktzins um ebenso viele Prozentpunkte mit Wirkung zum
15. des Folgemonats unter Berücksichtigung folgender Punkte:
Unabhängig davon, welcher Sparzins sich aufgrund des vorgenannten Zinsanpassungsverfahrens ergibt, erhält der Sparer stets eine Mindestverzinsung in Höhe des am aktuellen Feststellungstermin im Preisaushang der Sparkasse bekannt gegebenen Zinses für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Übersteigt der rechnerische Produktzins aufgrund der Entwicklung des Referenzzinssatzes den Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist, gilt hinsichtlich der Verzinsungshöhe der tatsächlich errechnete Produktzins.
Am Beispiel des S-Prämiensparen flexibel erläutern wir Ihnen nachfolgend die Berechnung des Referenzzinssatzes, der die Basis für Anpassungen des Produktzinssatzes bildet.
Die Zinssätze, die die Basiswerte für dieBerechnung des Referenzzinssatzes bilden, sind die Monats-Ultimowerte der aufder Internetseite der Deutschen Bundesbank (www.bundesbank.de) veröffentlichten Renditen für Pfandbriefe (gleitende Durchschnitte) für die Restlaufzeiten 2, 6 und 10 Jahre in folgendem Mischungsverhältnis:
Die gleitenden Durchschnitte aus Monatsendständen errechnet die Deutsche Bundesbank bei einer Restlaufzeit
von:
Diese Monatsendstände werden dann jeweils addiert und die Summe durch die Anzahl der Monate dividiert. Das Ergebnis ist ein Mittelwert oder der gleitende Durchschnitt.
So ergeben sich folgende Renditen bzw. gleitende Durchschnitte für den Monat Dezember 2016:
Restlaufzeit 2 Jahre | 0,07 % |
Restlaufzeit 6 Jahre | 1,30 % |
Reslaufzeit 10 Jahre | 2,85 % |
Die prozentuale Gewichtung der gleitenden Durchschnitte:
Der letzte Schritt für die Ermittlung des Referenzzinssatzes ist die prozentuale Gewichtung der einzelnen gleitenden Durchschnitte:
Restlaufzeit 2 Jahre | 35 % |
Restlaufzeit 6 Jahre | 25 % |
Restlaufzeit 10 Jahre | 40 % |
Daraus ergeben sich folgende Zinsanteile:
2 Jahre | 0,07*35 % = 0,0245 |
6 Jahre | 1,30*25 % = 0,3250 |
10 Jahre | 2,85*40 % = 1,1400 |
Für die Ermittlung des Referenzzinssatzes werden die einzelnen Zinsanteile addiert und das Ergebnis kaufmännisch auf zwei Stellen gerundet (Summe: 1,4895). Somit beträgt der Referenzzinssatz per 31.12.2016: 1,49 %
Die Veränderung des auf dieser Grundlage ermittelten Referenzzinssatzes ist die Basis für die Veränderung des Produktzinssatzes für das Prämiensparen flexibel.