Vom Spar- und Taschengeldkonto bis hin zum vollwertigen Girokonto – die Funktionalität des Mitwachsenden Kontos passt sich jeder Lebensphase Ihres Kindes optimal an.
Von Geburt an: Das Mitwachsende Konto, das stufenweise zum vollwertigen Girokonto wächst - ein Leben lang mit der gleichen Kontonummer.
Taschengeld, Ferienjob oder erstes Gehalt – Ihr Kind geht schon mit dem ersten eigenen Geld um.
Ausbildung, Studium oder Beruf? Ihr Kind wird erwachsen und sein Konto auch.
Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater. Dort können Sie alle offenen Fragen klären und direkt das Konto eröffnen.
Das Mitwachsende Konto können Sie schon zur Geburt für Ihr Kind eröffnen. Sie selbst, Verwandte oder Paten können auf dieses Konto einzahlen und so für Ihr Kind sparen. Somit wächst schnell ein schönes Startguthaben für einen künftigen Führerschein, ein Auto oder Studium heran. Später wird das Mitwachsende Konto zum S-VITA Teens – auf Wunsch mit eigener Sparkassen-Card und Online-Banking. Dadurch lernt Ihr Kind so früh wie möglich den Umgang mit Geld. Ein weiteres Plus: Die Kontonummer/ IBAN des mitwachsenden Kontos bleibt ein Leben lang.
Eine Sparkassen-Card bieten wir ab neun Jahren an. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das 9. Lebensjahr, können Sie selbst entscheiden, wann Ihr Kind eine eigene Sparkassen-Card erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diese einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters.
Ein Online-Banking-Vertrag ist ab dem S-VITA Teens möglich. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das 9. Lebensjahr, können Sie selbst entscheiden, wann Ihr Kind einen eigenen Online-Banking-Vertrag erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diesen einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters.
Eine spezielle App für Kinder gibt es nicht. Aber mit Abschluss einer Online-Banking-Vereinbarung kann auch Ihr Kind die S-App nutzen. Um den Umgang mit Geld zu lernen und einen Überblick über seine Finanzen zu erhalten, bietet sich die App „Finanzchecker“ mit dem mobilen Haushaltsbuch an.
Keine Sorge: Einen Überziehungs- oder Dispokredit (eingeräumte oder geduldete Kontoüberziehung) gibt es bei Kinder- und Jugendgirokonten nicht. Ihr Kind kann sich nur so viel Geld auszahlen lassen, wie tatsächlich auf dem Konto vorhanden ist. Schulden sind daher ausgeschlossen.
Nein, Ihr Kind benötigt kein neues Konto. Die Kontonummer bleibt ein Leben lang gleich.
Das Taschengeld sollte altersgemäß gestaffelt werden. Bei jüngeren Kindern unter 10 Jahren sollte das Taschengeld wöchentlich gezahlt werden, ab ungefähr 10 Jahren monatlich. Ihr Kind sollte das Taschengeld immer zu einem festen Zeitpunkt erhalten, damit es früh lernt, sein Geld einzuteilen. Für die Höhe des Taschengeldes gibt der Beratungsdienst Geld und Haushalt der Sparkassen-Finanzgruppe zusammen mit dem Deutschen Jugendinstitut e. V. folgende Empfehlung:
Unter 6 Jahre | 0,50-1,00 Euro / Woche |
6 Jahre | 1,00-1,50 Euro / Woche |
7 Jahre | 1,50-2,00 Euro / Woche |
8 Jahre | 2,00-2,50 Euro / Woche |
9 Jahre | 2,50-3,00 Euro / Woche |
10 Jahre | 16,00-18,50 Euro / Monat |
11 Jahre | 18,50-20,20 Euro / Monat |
12 Jahre | 20,50-23,00 Euro / Monat |
13 Jahre | 23,00-25,50 Euro / Monat |
14 Jahre | 25,50-30,50 Euro / Monat |
15 Jahre | 30,50-38,00 Euro / Monat |
16 Jahre | 38,00-45,50 Euro / Monat |
17 Jahre | 45,50-61,00 Euro / Monat |
Ab 18 Jahre | 61,00-76,00 Euro / Monat |
Ja, sofern Sie das Konto in Ihren bestehenden Online-Banking-Vertrag aufnehmen bzw. einen Online-Banking-Vertrag einrichten lassen, können Sie komfortabel online Einsicht in das Konto erhalten.
Wenn Sie sich als gesetzliche Vertreter gegenseitig über die Elternvollmacht bevollmächtigen, können Sie auch online über das Konto Ihres Kindes Verfügungen vornehmen.
1 Im Rahmen der Kontoeröffnung für Ihr Kind schließen Sie eine entsprechende Vereinbarung ab. Sie erhalten die Vertragsdokumente und die Kontoauszüge für Ihr Kind komfortabel in Ihr elektronisches Postfach und können dort auch die Umsätze einsehen. Falls Sie bereits einen Online-Banking-Zugang bei der Sparkasse besitzen, wird das Kinderkonto in Ihrem bestehenden Online-Banking hinzugefügt. Bei gemeinsamen Sorgerecht sind Sie zunächst gemeinsam vertretungsberechtigt. Wenn Sie sich im Nachgang über die "Elternvollmacht" gegenseitig bevollmächtigen, können Sie auch online über das Guthaben Ihres Kindes verfügen.
2 Ihr Kind darf alleine über das Konto verfügen und kann bis zur Volljährigkeit alleine verfügungsberechtigt sein (Mit Erreichen der Volljährigkeit wird ihr Kind automatisch alleine verfügungsberechtigt). Ihr Kind erhält auf Wunsch eine Sparkassen-Card auf Guthabenbasis auf eigenen Namen. Somit können alleine Verfügungen am Geldautomaten, an der Kasse, Überweisungen und Daueraufträge sowie Bezahlvorgänge mittels Lastschrift vorgenommen werden. Die Ausstellung der Karte kann nicht ohne Zustimmung der Eltern bzw. der gesetzlichen Vertreter erfolgen und benötigt einen entsprechenden Auftrag.
3 Auszahlungen nur an die Eltern.
4 Wenn von Sparkassen-Card gesprochen wird, handelt es sich dabei im Folgenden um eine Debitkarte.
*Sonderzins gilt für die ersten 2.000 Euro. Der Sonderzins ist veränderlich. Für das 2.000 Euro übersteigende Guthaben gilt der Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Angebot freibleibend.
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