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Vorteile

Ihre Vorteile im Überblick

  • Investitions­vorhaben mit inno­vativen und individuellen Lösungen finanzieren
  • Wachstum und Weiter­entwicklung mit neuem Eigen­kapital fördern
  • Neue Ideen mithilfe von Beteiligungs­kapital verwirklichen
  • Liquidität Ihres Unter­nehmens stärken sowie Ihr Betriebs- und Privat­vermögen schonen
  • Vom Know-how und Netzwerk Ihrer Geld­geber profitieren
  • Kombination mit öffentlichen Förder­mitteln möglich

Neue finanzielle Spielräume schaffen

Mit der Aufnahme von Beteiligungs­kapital erhöhen Sie das Eigen­kapital Ihres Unter­nehmens. Dies kann in verschiedenen Phasen – von der Gründung bis zur Nach­folge – sinnvoll sein und Ihnen helfen die Kosten von Wachstum und Veränderungen zu finanzieren.

Sie verbessern Ihre Eigenkapital­quote und haben somit mehr Spiel­raum bei der Aufnahme von zusätzlichem Fremd­kapital. Auch gegenüber Kunden, Lieferanten und anderen Kooperations­partnern zahlt sich eine solide Eigenkapital­ausstattung und die Beteiligung einer Gesellschaft aus der Sparkassenfinanzgruppe aus.

Ihr nächster Schritt

Nutzen Sie die Viel­zahl an Möglichkeiten und Förder­töpfen, die sich Ihnen als Unter­nehmer bieten. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin mit Ihrem Berater.

Ziele finanzieren

Beteiligungskapital unterstützt Ihre Ziele

  • Early Stage – Seed- und Start-up-Finanzierung
    Umsetzung einer Geschäfts­idee in Produkte oder Dienst­leistungen, Abdeckung von Markt­einführungs­kosten
  • Later Stage – Expansions- und Wachstums­finanzierung
    Erweiterung von Produktions- und Vertriebs­system, Produkt­diversifikation, Stärkung der Markt­durchdringung, Erschließung neuer Märkte, Vorbereitung eines Börsen­gangs
  • Besondere Anlässe – Buy-outs und Going private
    Fremd­finanzierte Unternehmens­übernahme, Finanzierung der Unternehmens­nachfolge, Finanzierung von Restrukturierung oder Sanierung des Unter­nehmens, Rückkauf von der Börse

Beteiligungskapital in verschiedenen Unternehmensphasen

Möglichkeiten zur Eigenkapitalerhöhung

Offene Beteiligungen

Bei einer offenen Beteiligung erhält der Kapital­geber, zum Beispiel eine Sparkassen-Beteiligungsgesellschaft, als Gegen­leistung Anteile an Ihrem Unter­nehmen (Stamm-, Grund- oder Kommanditkapital). Das heißt, der Kapital­geber wird Gesellschafter und Mit­eigentümer mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten.

Die Rendite bei offenen Beteiligungen wird in der Regel durch Gewinn­ausschüttungen und über eine Wert­steigerung bei einem Verkauf der Unternehmens­anteile sichergestellt. Der Anlage­horizont bei offenen Beteiligungen liegt üblicherweise zwischen fünf und zehn Jahren.

Mezzanine-Finanzierung

Mezzanine-Kapital ist der Sammel­begriff für eine Vielzahl unterschiedlicher Finanzierungs­instrumente, die gleicher­maßen typische Elemente der Fremd- als auch der Eigenkapital­finanzierung enthalten. Mezzanine-Kapital kann durch individual­vertragliche Ausgestaltung beliebig nahe an das Eigen­kapital (Equity Mezzanine) oder das Fremd­kapital (Debt Mezzanine) angenähert werden.

Die unterschiedlichen Mezzanine-Instrumente weisen zumeist die folgenden gemeinsamen Charakteristika aus:

  • Rang­rücktritt des Mezzanine-Gebers im Insolvenz­fall gegenüber Dritt­gläubigern
  • Keine Sicherheiten­stellung durch das Unternehmen
  • Lang­fristige Kapital­überlassung (> 5 Jahre) und endfällige Tilgung
  • Erfolgs­abhängige Vergütung

Mit der Aufnahme von Mezzanine-Kapital und dessen Anrechnung auf das wirtschaftliche Eigen­kapital kann die Bonität verbessert werden. Das schafft Spiel­raum für die weitere Aufnahme von Fremdkapital, ohne dass Gesellschafts­anteile und Einfluss dauerhaft an Dritte abgegeben werden. Allerdings erhält der Mezzanine-Geber zum Schutz seiner Investition während der Finanzierungs­laufzeit bestimmte Informations‑ und Kontroll­rechte.

Stille Beteiligung

Eine häufig verwendete Form von Mezzanine-Kapital ist die stille Beteiligung. Bei dieser Finanzierungs­form erhält der Kapital­geber für sein eingebrachtes Kapital eine Gewinn­beteiligung sowie bestimmte Kontroll­rechte. Mit einer stillen Beteiligung steht Ihnen Ihr Kapital­geber bei weiter­reichenden Entscheidungen hilfreich zur Seite, ohne nach außen hin in Erscheinung zu treten und es erfolgt keine gesellschafts­rechtliche Verflechtung. Im Handelsgesetzbuch §§ 230 ff. sind die Bedingungen einer stillen Beteiligung definiert.

Der Kapital­geber ist immer am Gewinn zu beteiligen. Die Beteiligung am Verlust ist auf den Betrag der Einlage begrenzt und kann ausgeschlossen werden. Die Rück­zahlung erfolgt am Ende der Lauf­zeit zum Nennwert.

Eine Sonder­form ist die atypische stille Beteiligung, bei welcher Kapital­geber das Unternehmer­risiko mit trägt und auch eine Verlust­beteiligung eingeht. Dadurch kann die Höhe der Rück­zahlung unter dem Nennwert liegen. Neben Gewinn und Verlust ist der Kapital­geber hier auch an stillen Reserven beteiligt.

Öffentliche Fördermittel

Prüfen Sie, ob Sie öffentliche Förder­angebote für Beteiligungs­kapital in Anspruch nehmen können. Der Staat unterstützt vor allem junge Technologie-Unter­nehmen in der Seed- und Startup-Phase, die von über­durch­schnittlich hohen Risiken und zugleich kleinen Trans­aktions­volumina gekennzeichnet ist. Hier sind zum Beispiel der High-Tech-Gründer­fonds und die Kredit­anstalt für Wieder­aufbau wichtige Partner.

Investoren finden

Begeistern Sie uns von Ihrem Vorhaben

Gut für die Region

Die Sparkasse Siegen bietet Ihnen über ihre Tochtergesellschaft, den Siegerlandfonds, maßgeschneiderte Lösungen im Bereich der Kapitalbeteiligungen an.   

Dr. Susanne Kolb
S-Siegerlandfonds1

Tel.: 0271 596-5601
E-Mail senden

Luca Eggert
S-Siegerlandfonds1

Tel.: 0271 596-5605
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Luca Stahlschmidt
S-Siegerlandfonds1

Tel.: 0271 596-5602
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