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Produktbeschreibung

Vorkehrende Maßnahmen statt verheerender Folgen

Umfassend und individuell

Cyberschutz ist ein Thema, das nicht mehr wegzudenken ist aus der digitalen Welt. Cyber-Angriffe auf Unternehmen werden häufiger und perfider. So wurde jedes zweite Unternehmen schon Opfer eines Angriffs. Umso wichtiger ist es, hier vollumfassend abgesichert zu sein. Vor internen und externen Angriffen, aber auch vor den hohen Kosten und negativen Folgen, die solch ein Cyber-Angriff für ein Unternehmen mit sich bringt. Mit dem modularen Baustein-System der Cyber-Versicherung erreichen Sie eine individuelle Absicherung. Genau nach Ihren Bedürfnissen.

Ihr Schutz vor Cyberschäden und deren finanzieller Folgen

Individuell – wie Ihr Unternehmen

Die Cyber-Versicherung der Provinzial bietet Ihnen eine Rundum-Absicherung gegen Cyberschäden in Ihrem Betrieb. Dabei sorgt der modulare Aufbau des Produktes dafür, dass sich der CyberSchutz individuell auf Ihre Erfordernisse abstimmen lässt. Damit bekommen Sie nur das, was Sie auch wirklich benötigen.

24/7 Cyberschaden-Hotline

Im Ernstfall steht Ihnen mit der Cyber-Versicherung der Provinzial auch ein umfangreiches Serviceangebot zur Verfügung: Im Falle einer Cyberattacke rufen Sie einfach unsere Cyber-Schaden-Hotline an. Die Expertinnen und Experten für IT-Forensik stehen Ihnen umgehend bei der Schadenanalyse und der Schadenbehebung professionell zur Seite. Entweder mittels Fernwartung oder vor Ort. Schnell, wirkungsvoll und gründlich.

Leistungen

Eigenschäden

Schutz vor Kosten für die Wiederherstellung von Daten und Systemen nach einem Hacker­angriff. Auch die Kosten für IT-Forensik zur Aufklärung des Sachverhalts sowie für ein Krisen­management und eventuelle PR-Maßnahmen sind abgesichert. Darüber hinaus wird dafür gesorgt, dass Ihre IT-Sicherheit nach einem Hacker­angriff professionell verbessert wird.

Haftpflichtschäden

Schutz bei Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen zum Datenschutz sowie bei Verstößen gegen Geheimhaltungs­pflichten. Auch die Weiterverbreitung von Computerviren an Dritte ist abgesichert. Kosten, die durch die Verletzung von Persönlichkeits­rechten nach einem Hacker-Angriff entstehen, fallen ebenfalls unter diesen Baustein.

Vertrauensschäden

Schutz vor finanziellen Schäden durch Eingriffe in Ihre Buch­haltung, die zu Konto­abbuchungen führen. Zudem ist ein entgangener Gewinn nach Verrat oder Ausspähung von Geschäfts­geheimnissen abgesichert. Auch die Kosten durch Mitarbeiter­täuschung, zum Beispiel durch das Hacken eines E-Mail-Accounts, sind hier mit eingeschlossen.

Ertragsausfall

Übernahme von Kosten der durch einen Hacker­angriff beeinträchtigten Daten oder Software. Auch der Verlust durch den Stillstand Ihrer Produktion z. B. aufgrund eines Viren­angriffs ist mitversichert. Die Haftzeit beträgt sechs Monate, der zeitliche Selbstbehalt nur acht Stunden.

Ihr nächster Schritt

Überzeugen Sie sich von den Leistungen der Cyber-Versicherung und vereinbaren Sie ganz bequem einen Termin.

FAQ

Es gibt keine Einwände, es gibt nur Lösungen

Was passiert, wenn wichtige Daten meiner Kundinnen und Kunden entwendet werden?

Die von der Provinzial benannten Rechtsanwälte prüfen, inwieweit Benachrichtigungs­pflichten nach DSGVO bestehen. Diese beruhen auf den Ergebnissen der Forensik. Anschließend erfolgt eine intensive Hilfestellung bei der Formulierung des Benachrichtigungs-Schreibens. Die betroffenen Personen werden benachrichtigt. Die berechtigten Schadensersatzansprüche der betroffenen Personen werden übernommen.

In welchen Fällen erfolgt eine Freistellung von berechtigten Schadenersatzansprüchen Dritter?

Dieser Punkt gilt einerseits für die berechtigten Schaden­ersatz­ansprüche Dritter aufgrund gesetzlicher Haftpflicht­bestimmungen privatrechtlichen Inhalts, die aus einer Informations­sicherheits­verletzung resultieren. Andererseits sind aber auch berechtigte Schaden­ersatz­ansprüche wegen Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Namens­rechtsverletzungen und daraus resultierende Verstöße gegen das Wettbewerbs­recht inkludiert.

Was passiert, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin eine Informationssicherheitsverletzung mit einem eigenen Laptop auslöst?

Dieser Fall ist im Basis-Baustein mit abgesichert. Er beinhaltet auch den Schutz vor Verletzungen durch die erlaubte Nutzung privater Geräte im Rahmen von „Bring Your Own-Device“.

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