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Zinsanpassung

Verfahren der Zinsanpassung    

Zinsanpassung

Verfahren der Zinsanpassung    

Hier erhalten Sie Informationen zum Verfahren der Zinsanpassung bei den variabel verzinsten Sparverträgen S-Prämiensparen flexibel, S-VorsorgePlus und VL-Sparen mit S-Prämie.

Verfahren der Zinsanpassung

Verfahren der Zinsanpassung bei variabel verzinsten Sparverträgen

Die Zinsanpassung richtet sich nach einer Veränderung des Referenzzinssatzes. Der Referenzzinssatz ist der jeweils am letzten Bankarbeitstag eines Quartals ermittelte gewichtete und auf zwei Stellen hinter dem Komma kaufmännisch gerundete Wert.

Der Referenzzinssatz wird aus den Monats-Ultimowerten folgender Zinssätze gebildet (Laufzeitenmischung gemäß Zinsanpassungsklausel):

  • die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Renditen für Pfandbriefe (gleitende
    Durchschnitte) für die Restlaufzeiten 2, 6 und 10 Jahre (www.bundesbank.de)
  • Euribor für 3-Monatsgeld; bei diesem wird ebenfalls der gleitende Durchschnitt gebildet (www.global-rates.com/de)

Welche gleitenden Durchschnitte Anwendung finden, erfahren Sie direkt bei den betroffenen Produkten S-Prämiensparen flexibel und S-VorsorgePlus.

Die Sparkasse wird die Entwicklung des Referenzzinssatzes regelmäßig jeweils für den letzten Bankarbeitstag eines Quartals überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mindestens 0,25 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert seit der letzten Zinsanpassung verändert, sinkt oder steigt der rechnerische Produktzins um ebenso viele Prozentpunkte mit Wirkung zum
15. des Folgemonats unter Berücksichtigung folgender Punkte:  

  • Die Sparkasse kann vorübergehend und unverbindlich zugunsten des Sparers auf die Senkung des aktuellen Produktzinssatzes verzichten.
  • Basis für künftige Zinsanpassungen ist jedoch ausschließlich der sich aus der Entwicklung des Referenzzinssatzes ergebende rechnerische Produktzins; der Verzicht der Sparkasse bleibt unberücksichtigt.
  • Die Sparkasse ist berechtigt, diesen Verzicht jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunftaufzugeben.  

Unabhängig davon, welcher Sparzins sich aufgrund des vorgenannten Zinsanpassungsverfahrens ergibt, erhält der Sparer stets eine Mindestverzinsung in Höhe des am aktuellen Feststellungstermin im Preisaushang der Sparkasse bekannt gegebenen Zinses für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Übersteigt der rechnerische Produktzins aufgrund der Entwicklung des Referenzzinssatzes den Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist, gilt hinsichtlich der Verzinsungshöhe der tatsächlich errechnete Produktzins.  

Überblick

Überblick

S-Prämiensparen flexibel

Erhalten Sie detaillierte Informationen sowie den Verlauf der Entwicklung des Referenzzinssatzes.

S-VorsorgePlus

Erhalten Sie detaillierte Informationen sowie den Verlauf der Entwicklung des Referenzzinssatzes.

Berechnungsbeispiel

Berechnungsbeispiel

Am Beispiel des S-Prämiensparen flexibel erläutern wir Ihnen nachfolgend die Berechnung des Referenzzinssatzes, der die Basis für Anpassungen des Produktzinssatzes bildet.

 Die Zinssätze, die die Basiswerte für dieBerechnung des Referenzzinssatzes bilden, sind die Monats-Ultimowerte der aufder Internetseite der Deutschen Bundesbank (www.bundesbank.de) veröffentlichten Renditen für Pfandbriefe (gleitende Durchschnitte) für die Restlaufzeiten 2, 6 und 10 Jahre in folgendem Mischungsverhältnis:

Mischungsverhältnis

Pfandbriefe mit einer Rest-
laufzeit von 2 Jahren: 
35 %

Pfandbriefe mit einer Rest-
laufzeit von 6 Jahren:    
25 %

Pfandbriefe mit einer Rest-
laufzeit von 10 Jahren: 
40 %

Die gleitenden Durchschnitte aus Monatsendständen errechnet die Deutsche Bundesbank bei einer Restlaufzeit
von:

  • 2 Jahren aus den Monatsendständen von 24 Monaten
  • 6 Jahren aus den Monatsendständen von 72 Monaten
  • 10 Jahren aus den Monatsendständen von 120 Monaten

Diese Monatsendstände werden dann jeweils addiert und die Summe durch die Anzahl der Monate dividiert. Das Ergebnis ist ein Mittelwert oder der gleitende Durchschnitt.

So ergeben sich folgende Renditen bzw. gleitende Durchschnitte für den Monat Dezember 2016:

Restlaufzeit 2 Jahre 0,07 %
Restlaufzeit 6 Jahre 1,30 %
Reslaufzeit 10 Jahre 2,85 %

Die prozentuale Gewichtung der gleitenden Durchschnitte:

Der letzte Schritt für die Ermittlung des Referenzzinssatzes ist die prozentuale Gewichtung der einzelnen gleitenden Durchschnitte:

Restlaufzeit 2 Jahre 35 %
Restlaufzeit 6 Jahre 25 %
Restlaufzeit 10 Jahre 40 %

Daraus ergeben sich folgende Zinsanteile:  

2 Jahre 0,07*35 % = 0,0245
6 Jahre 1,30*25 % = 0,3250
10 Jahre 2,85*40 % = 1,1400

Für die Ermittlung des Referenzzinssatzes werden die einzelnen Zinsanteile addiert und das Ergebnis kaufmännisch auf zwei Stellen gerundet (Summe: 1,4895). Somit beträgt der Referenzzinssatz per 31.12.2016: 1,49 %

Die Veränderung des auf dieser Grundlage ermittelten Referenzzinssatzes ist die Basis für die Veränderung des Produktzinssatzes für das Prämiensparen flexibel.

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